Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sevarox GmbH (im Folgenden “Sevarox GmbH”), Buttstraße 3, 22767 Hamburg

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Sevarox GmbH mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
  2. Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist die Sevarox GmbH. Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.
  3. Sevarox GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Sevarox GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Sevarox GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Sevarox GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Dienstleistungen der Sevarox GmbH

  1. Die Sevarox GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Dienstleistungen, darunter vor allem Data Recruiting Kampagnen und langfristige Employer Branding Maßnahmen.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber im Rahmen eines Dienstvertrages (nachfolgend die „Dienstleistungen“), welcher mit Unterzeichnung des Angebotes und Zustimmung der AGB begründet wird.
  3. Die Beschreibung sowie den Leistungsumfang zu den jeweils ausgewählten Dienstleistungen entnehmen Sie bitte dem Angebot.
  4. Sollte sich im Zuge der Auftragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Parteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungs – und Vergütungsumfangs einigen.
  5. Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien sich darüber einig, dass Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolges durch den Auftragnehmer nicht das Ziel der Zusammenarbeit ist und weder vereinbart noch geschuldet ist. Ein Erfolg im Sinne eines Werks ist zu keiner Zeit geschuldet.
  6. Im Falle der schriftlichen Vereinbarung eines Erfolges im Sinne eines Werkvertrags erhält die Sevarox GmbH eine vereinbarte Erfolgsprovision. Erfolg bei einem Recruitingprozess ist dabei die Möglichkeit für den Auftraggeber die Einstellung eines Kandidaten, aus einer zur Verfügung gestellten Auswahl an geeigneten Bewerbungen. Geeignete Bewerbungen sind gegeben, wenn diese objektiv die vorab vereinbarten Anforderungen erfüllen und subjektiv ernsthaft an einem Arbeitsantritt interessiert sind.

§ 3 Erbringung der Dienstleistung

  1. Der Auftragnehmer bestimmt Inhalt und Umfang der Leistung nach Maßgabe der Klausel 2.2 dieser AGB nach billigem Ermessen und anhand des sich ergebenden voraussichtlichen Interesses und Bedarfs. Sollte sich im Laufe der Auftragsdurchführung herausstellen, dass der voraussichtliche Bedarf nicht ausreichend oder aber der voraussichtliche Zeitaufwand nicht eingehalten werden kann, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich nach Kenntniserlangung der geänderten Umstände zu informieren. Der bestimmte Umfang der Leistung und Zeitaufwand kann nur im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden.
  2. Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer räumt sich ein, den vereinbarten Arbeitsaufwand, der für die Verwaltung der Social Media Kanäle zu erbringen ist, zeitlich und örtlich unabhängig zu leisten.
  3. Sofern vorhanden, wird dem Auftragnehmer, in einem der Leistungserbringung erforderlichen Umfang unverzüglich nach Auftragserteilung Zugang zu sämtlichen Social Media Accounts sowie anderen digitalen Ressourcen gewährt, auf die sich die Dienstleistung bezieht.
  4. Der Auftragnehmer ist dazu befugt, nach vorheriger Absprache, neue Social Media Accounts im Namen des Auftraggebers zu erstellen.
  5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Social Media Accounts des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen zu führen. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei aktiver Accountführung oder Anzeigenschaltung zu temporären Handlungseinschränkungen, bzw. Account-Sperrungen kommen kann. Beim Auftreten einer solchen Einschränkung verpflichtet sich der Auftragnehmer außerdem, diesen mit in Art und Umfang angemessenen Maßnahmen entgegenzuwirken und die Accounts mit allen in seiner Macht stehenden Maßnahmen schnellstmöglich wieder freizuschalten.
  6. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass durch Auftragserteilung zwischen ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Parteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Auftraggeber steht jedoch ein Rahmenweisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses der geschuldeten Dienstleistungen zu.
  7. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen, dessen im Rahmen des vorgenannten Rahmenweisungsrechts erteilte Vorgaben zu beachten und dem Auftraggeber entsprechend gesonderten Vereinbarungen zur Verfügung zu stehen.
  8. Soweit nicht anders geregelt, bedient sich der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Soweit seitens des Auftraggebers Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gelten die Regelungen der Klausel „Mitwirkung des Auftraggebers“ dieser AGB.
  9. Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Dienstleistungen termin- und fachgerecht und mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt zu erbringen.
  10. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber über den Stand der Auftragsdurchführung auf Verlangen zu berichten, alle Informationen und Auskünfte über die Ausführung der Dienstleistungen zu erteilen und Einblick in die Erbringung der Dienstleistungen betreffenden Unterlagen zu gewähren. Die Pflicht zur Berichterstattung, Auskunftserteilung und Einsichtgewährung besteht nicht, soweit es sich bei den die Erbringung der Dienstleistungen betreffenden Informationen und Unterlagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers handelt.
  11. Die Parteien sind sich einig, dass durch die Auftragserteilung zwischen ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
  12. Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Partei selbst verantwortlich.

§ 4 Einsatz Dritter

Der Auftragnehmer darf, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, im Rahmen der Erbringung der ihm nach dieser AGB und seinem Angebot obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis verantwortlich und haftbar. Sofern der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach dieser AGB obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Pflichten bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

  1. Der Vertragsschluss zwischen der Sevarox GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
  2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Sevarox GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
  3. Die Sevarox GmbH äußert ihre Willenserklärung durch Übersendung eines Angebots an den Kunden nach fernmündlicher oder schriftlicher Beratung. Der Kunde bestätigt das Angebot durch Unterschrift. Hierzu zählt insbesondere die elektronisch generierte Unterschrift und Auftragsabwicklung über DocuSign.
  4. Mit Unterschrift des Angebotes stimmt der Auftraggeber diesen AGB zu und erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erbringung seiner Dienstleistungen (Auftragserteilung).
  5. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung inkl. des von ihm unterzeichneten Angebotes durch die Sevarox GmbH.
  6. Die Leistungserbringung beginnt mit dem Onboarding-Meeting.

§ 6 Laufzeit der Zusammenarbeit & Kündigung

  1. Der Vertrag hat die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese ab Auftragserteilung 3 Monate.
  2. Nach Ablauf der initialen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vorher benannte Vertragslaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mindestens 14 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
  3. Während der anfänglichen Auftragsdauer (initialen Laufzeit) ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
  6. Ein solcher wichtiger Grund ist auf Seiten des Auftragnehmers insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.
  7. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.
  8. Die Zusammenarbeit kann jederzeit durch einen von allen Parteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
  9. Soweit in dieser AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses.

§ 7 Vergütung

  1. Für die auftragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung“) nach Maßgabe des Angebotes.
  2. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/ Werbemaßnahme durch die Sevarox GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
  3. Die Parteien bewahren Stillschweigen über die Vergütung.
  4. Die Preise, die von der Sevarox GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  5. Die Bezahlung der Leistungen der Sevarox GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der Sevarox GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Sevarox GmbH ist anders lautend. Eine für die Sevarox GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Übernachtungs – und Reisekosten des Auftragnehmers in nachgewiesener Höhe.
  7. Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zur Gesamtvergütung stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.
  8. Die vorstehend genannte Vergütung ist vereinbart auf Grundlage des den Parteien zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bekannten Umfangs der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Sollte eine Anpassung des Dienstleistungsumfangs an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Parteien auch die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.
  9. Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu den Händen des Auftragnehmers.
  10. Im Falle einer Überweisung, ist die Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto, unter Verwendung der Rechnungsnummer, zu tätigen.
  11. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der Sevarox GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die der Sevarox GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
  12. Im Falle einer Rückbuchung infolge eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das o.g. Konto zu überweisen und den Auftragnehmer von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
  13. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab und ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.
  14. Ist die Sevarox GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Sevarox GmbH unberührt.

§ 8 Erstattung von Aufwendungen

Es erfolgt keine Erstattung von Aufwendungen des Auftragnehmers, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Betriebsmittel, welche ggf. zur optimalen Erbringung der Dienstleistung angemietet werden.

§ 9 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in dieser AGB sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach dieser AGB und dem Angebot vorzunehmenden Zahlungen in Euro.

§ 10 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen (Mitwirkungshandlung). Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Zugänge, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarten Dienste zu vergüten und entsprechende Auskünfte zu erteilen.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm an den Auftragnehmer überlassene Dateien, Fotos, Bilder, Texte und sonstige Inhalte (nachfolgend: Content) nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind, andernfalls er zur Nutzung und Verwendung ermächtigt bzw. sonst wie berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des vom Auftraggeber bereitgestellten Contents frei.
  3. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Sevarox GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Sevarox GmbH unberührt.

§ 11 Verzug & Rücktritt

  1. Der Auftraggeber kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Forderungen des Auftragnehmers begleicht.
  2. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, seine weiteren Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten.
  3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Sevarox GmbH in Verzug, ist die Sevarox GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Im Falle der Erklärung der außerordentlichen Kündigung seitens des Auftragnehmers wird dieser, die Leistung sofort nach Kündigungserklärung gegenüber dem Auftraggeber einstellen und die Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer fällig wird, als Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber geltend machen.
  4. Fristen für die Leistungserbringung durch die Sevarox GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Sevarox GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Sevarox GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
  5. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 12 Anderweitige Tätigkeiten

Sofern es keine Sondervereinbarungen, z.B. hinsichtlich eines lokalen Exklusivrechtes gibt, darf der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Auftragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

§ 13 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte

  1. Alle bei Auftragserteilung vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Partei, insbesondere – jedoch nicht beschränkt auf – geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Partei.
  2. Sämtliche von dem Auftragnehmer in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Dienstleistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten inklusive aller Notizen, Pläne, Formeln, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen, Erfindungen, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und sonstige Ergebnisse einschließlich der von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten vertraulichen Informationen (die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Auftragnehmer zu.
  3. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an allen vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses gefertigten und zur Verfügung gestellten Arbeiten und Inhalten, namentlich Social Media Accounts, Daten, Dateien, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, das erworbene Know-how, Werbeanzeigen sowie Content sonstiger Art (nachfolgend: Arbeitsergebnisse). Das Nutzungsrecht wird nach Maßgabe des Gesetzes übertragen.
  4. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
  5. Die Arbeiten des Auftragnehmers dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragten Dritter nicht geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.
  6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, verboten. Gleiches gilt für alle weiteren Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff. UrhG. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ebenfalls verboten. In einem Konzernverbund oder sonst wie verbundene Unternehmen gelten gleichsam als Dritte im Sinne dieser Klausel.

§14 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

  1. Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme und den Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.
  2. Während der Laufzeit der Zusammenarbeit hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben.
  3. Es steht dem Auftragnehmer frei, von ihm nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung seiner Fähigkeiten nach Maßgabe seines Nutzungs- und Verwertungsrechts nach der Klausel § 13 dieser AGB als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Social Media Accounts sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken. Die zu diesem Zwecke verwendeten Bilder, Videos, Unterlagen, Landingpages, ergebnisbezogene Daten (z.B. im Facebook Werbeanzeigen Manager) und sonstige zur Schaustellung der Fähigkeiten geeigneten Inhalte sind von den Pflichten nach den Absätzen 1 und 2 dieser Klausel ausdrücklich ausgenommen.

§ 15 Datenschutz

  1. Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Sevarox GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
  2. Der Kunde stellt die Sevarox GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DSGVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die Sevarox GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.
  3. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Gewähr dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
  4. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten, namentlich Name, Telefonnummer, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindungsdaten, die sich aus dem Auftrag oder der Auftragsdurchführung ergeben, zum Zwecke der Auftragsdurchführung, insbesondere auch zur Auftragserteilung und zum Zwecke des Anlegens, der Pflege und des Managements von Social-Media Benutzerkonten erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang dem Auftraggeber übermittelt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem er der Firma Sevarox GmbH postalisch unter Sevarox GmbH, Buttstraße 3, 22767 Hamburg oder per E-Mail an info@sevarox.com den Widerruf gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mitteilt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Auftraggeber gem. Art. 15-21 DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit hat, sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dies der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Körperschaft des öffentlichen Rechts, Herr Prof. Dr. Johannes Caspar, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg, zu erreichen unter Tel.: 040 / 428 54 – 4040, Fax: 040 / 428 54 – 4000, E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de. Der Datenschutzbeauftragte des Auftragnehmers ist erreichbar unter: info@sevarox.com. Der Auftragnehmer nimmt als Auftragsverarbeiter keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Auftraggebers als Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
  5. Die Sevarox GmbH tritt sämtliche Rechte an den personenbezogenen Daten der Bewerber ab und verpflichtet sich über sämtliche Angelegenheiten der Bewerber und des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren

§16 Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
  2. Der Auftragnehmer haftet im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den auftragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers im Sinne der Klausel § 7 Abs. 1 dieser AGB für die letzten 3 Monate vor der Verletzung im Verhältnis zum betroffenen Auftraggeber.
  4. Der Auftragnehmer haftet mit Ausnahme der Haftung nach den Absätzen 1 bis 2 dieser Klausel nicht für Schäden oder für Schadensersatzansprüche Dritter verursacht durch Dritte.
  5. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
  6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers, denen sich dieser zum Zwecke der Auftragserfüllung gegenüber dem Auftraggeber bedient.
  7. Ansprüche des Auftraggebers wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des Absatzes 3 dieser Klausel verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.

§ 17 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien halten alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Verhandlung und der Auftragserteilung im Hinblick auf die jeweiligen Konditionen sowie die jeweiligen anderen Parteien sowie deren angegliederte Unternehmen erlangen, streng vertraulich, soweit die relevanten Fakten nicht öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung per Gesetz verlangt wird.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die er aufgrund eines Auftrags vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 18 Verhalten und Rücksichtnahme

Die Sevarox GmbH und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern der Sevarox GmbH entfernt der Kunde eine über die Sevarox GmbH abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen der Sevarox GmbH und dem Kunden.

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit anderen als Ersatzforderungen wegen Mängeln des vom Auftragnehmer verrichteten Dienstes durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 20 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus dieser AGB dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Partei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

§ 21 Factoring / Zahlungsinformation

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 80 84 804 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§ 22 Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder im Inland keinen Gerichtsstand hat, gilt für alle sich aus dem zwischen den Parteien bestehendem Auftragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten die Freie und Hansestadt Hamburg als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand.

§ 23 Geltendes Recht

Diese AGB unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.

§24 Änderungsvorbehalt

  1. Die Sevarox GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
  2. Die Sevarox GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
  3. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§ 25 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Parteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in dieser AGB.

§ 26 Sonstige Bestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Sevarox GmbH maßgebend.

AGB Stand: 30.01.2024 ©